allg. Geschäftsbedingungen

allgemeine Geschäftsbedingungen
des Vereins „Die Künstlerwerkstatt e.V.“

(vorstellungsbezogene Regelungen)

  • Foyer:
    • Foyeröffnung an Vorstellungstagen ca. eine Stunde vor geplantem Vorstellungsbeginn
    • Foyerschließung nach Vorstellungsende (nach Bedarf)
  • Abendkasse:
    • Abendkassenöffnung an Vorstellungstagen ca. eine Stunde vor geplantem Vorstellungsbeginn
    • Abendkassengebühr beträgt 2 € pro Eintrittskarte (gilt nicht für hinterlegte Eintrittskarten)
    • Abendkassenschließung zum Vorstellungbeginn
  • Einlass:
    • Einlass erfolgt ca. 30 Minuten vor geplantem Vorstellungsbeginn
    • Einlass nur unter Vorlage einer für die Vorstellung gültigen Eintrittskarte
    • es besteht keine Pflicht seitens des Veranstalters, nach Vorstellungbeginn Einlass zu gewähren
    • bei nicht gewährtem Einlass nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes
  • Sitzplätze:
    • es dürfen ausschließlich die vorhandenen Sitzplätze besetzt werden
    • es gilt freie Platzwahl, Plätze dürfen vor Einlass nicht reserviert werden
    • das eigenmächtige Auf- und Umstellen von Sitzplätzen ist nicht zulässig
    • der Veranstalter behält sich das Recht vor, für bestimmte Personenkreise Plätze zu reservieren
    • es besteht keine Pflicht seitens des Veranstalters, für Gruppen zusammenhängende Plätze zur Verfügung zu stellen
  • Ermäßigungen:
    • ermäßigungsberechtigt sind
      • Kinder bis einschließlich 13 Jahre
      • Menschen in Ausbildung bis einschließlich 27 Jahre (Schüler, Studenten, Auszubildende und Menschen, die ihren freiwilligen Wehrdienst, ein Bundesfreiwilligenjahr oder ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr leisten)
      • Inhaber der bayerischen Ehrenamtskarte
      • Schwerbehinderte ab 50 Prozent
      • Rentner und Pensionäre
    • ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Nachweis gültig, dieser ist am Vorstellungstag und -ort auf Nachfrage vorzulegen; kann der Nachweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten
    • Eintrag „B“ im Ausweis eines Schwerbehinderten ab 50 Prozent berechtigt dessen Begleitperson ebenfalls
    • Beträge ermäßigter Eintrittsgelder werden bei jedem Projekt gesondert bekanntgegeben
    • es besteht keine Pflicht seitens des Veranstalters, Gruppenermäßigungen zu gewähren
  • Kartenvorverkauf:
    • Beginn und Stellen des Kartenvorverkaufs werden vom Veranstalter bekannt gegeben
    • privater Weiterverkauf von Eintrittskarten zu höheren Preisen als angegeben ist nicht zulässig
    • der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Kartenkontingent (auch nach erfolgtem Beginn des VVKs) zu begrenzen
    • postalischer Versand von Eintrittskarten ausschließlich über folgende VVK-Stelle: BVD Kartenservice Bamberg
  • Eintrittskarten an der Abendkasse:
    • Eintrittskarten können ausschließlich vom Veranstalter zur Abholung an der Abendkasse hinterlegt bzw. reserviert werden, diesbezügliche Anfragen werden erst ab erfolgtem Beginn des VVK berücksichtigt
    • dementsprechende Eintrittskarten sind nach Aufforderung im Voraus zu bezahlen; erfolgt die Zahlung nicht innerhalb des in der Aufforderung vorgegebenen Zeitraumes, gehen die Eintrittskarten zurück in den freien Verkauf
    • Eintrittskarten werden nur in Ausnahmefällen unbezahlt an der Abendkasse hinterlegt und gehen zurück in den freien Verkauf, wenn sie nicht bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden
    • tagesaktuelle Restkarten stehen bis zum Vorstellungsbeginn an der Abendkasse zum Verkauf
  • Abbruch/Absage/Verschiebung einer Vorstellung:
    • bei Abbruch einer laufenden Vorstellung besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung des Eintrittsgeldes
    • bei Absage einer Vorstellung können deren Eintrittskarten zurückgegeben oder (finanziell gleichwertig) umgetauscht werden
    • bei Verschiebung einer Vorstellung behalten deren Eintrittskarten ihre Gültigkeit oder können ggf. zurückgegeben werden
    • der Veranstalter behält sich das Recht vor, Vorstellungen aus gegebenem Anlass (auch kurzfristig) zu verschieben/abzusagen
    • es besteht keine Pflicht seitens des Veranstalters, etwaige Kosten (beispielsweise für Anreise, Parkgebühren und ähnliches) zu erstatten, die durch Abbruch/Absage/Verschiebung einer Vorstellung zusätzlich zu bereits gezahlten Eintrittsgeldern entstandenen sind
  • Sonderregelungen zu OpenAir-Vorstellungen:
    • Sitzplätze sind bei OpenAir-Vorstellungen nicht oder nur bedingt vor Witterungseinflüssen geschützt
    • kein Abbruch einer laufenden OpenAir-Vorstellung bei leichtem bis mäßigem Regen/Windgang/Temperaturabfall
    • bei voraussichtlich schlechter Witterung wird eine OpenAir-Vorstellung ggf. nach Innen verlagert oder terminlich verschoben
    • der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei witterungsbedingtem Abbruch einer laufenden OperAir-Vorstellung einen Ersatztermin zu einem Zeitpunkt seiner Wahl zu stellen; bei witterungsbedingtem Abbruch einer laufenden OpenAir-Vorstellung besteht kein Anspruch auf Stellung eines Ersatztermins, wenn das erste Drittel der Spielzeit dargeboten wurde

Alles Weitere regeln Satzung, Geschäftsordnung, sowie die Gesetzessprechung.
Auf Eintrittskarten abgedruckte Sonderregelungen sind zu beachten.

Stand: August 2024

In allen angeführten Fällen versteht sich der Verein „Die Künstlerwerkstatt e.V.“ als Veranstalter!

kuenstlerwerkstatt