Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen von „Die Künstlerwerkstatt e.V.“

(Vorstellungsbezogene Regelungen)

  • Foyer:
    • Foyeröffnung an Vorstellungstagen ca. eine Stunde vor geplantem Vorstellungsbeginn
    • Foyerschließung nach Vorstellungsende (nach Bedarf)
  • Abendkasse:
    • Abendkassenöffnung an Vorstellungstagen ca. eine Stunde vor geplantem Vorstellungsbeginn
    • Abendkassengebühr beträgt 2€ pro Eintrittskarte (gilt nicht für reservierte Eintrittskarten)
    • Abendkassenschließung zum Vorstellungbeginn
  • Einlass:
    • Einlass erfolgt ca. 30 Minuten vor geplantem Vorstellungsbeginn
    • Einlass nur unter Vorlage einer für die Vorstellung gültigen Eintrittskarte
    • es besteht keine Pflicht unsererseits, nach Vorstellungbeginn Einlass zu gewähren
    • bei nicht gewährtem Einlass nach Vorstellungsbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes
  • Sitzplätze:
    • es dürfen ausschließlich die vorhandenen Sitzplätze besetzt werden
    • es gilt freie Platzwahl, Plätze dürfen vor Einlass nicht reserviert werden
    • das eigenmächtige Auf- und Umstellen von Sitzplätzen ist nicht zulässig
    • wir behalten uns das Recht vor, für bestimmte Personenkreise Plätze zu reservieren
    • es besteht keine Pflicht unsererseits, für Gruppen zusammenhängende Plätze zur Verfügung zu stellen
  • Ermäßigungen:
    • Berechtigungen zum Erwerb ermäßigter Eintrittskarten sind am Vorstellungstag und -ort auf Nachfrage nachzuweisen
    • berechtigt sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre, Menschen in Ausbildung* und Schwerbehinderte ab 50 Prozent *Schüler, Studenten, Auszubildende und Menschen, alle bis einschließlich 27 Jahre, die ihren freiwilligen Wehrdienst,ein Bundesfreiwilligenjahr oder ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr leisten
    • Eintrag „B“ im Ausweis eines Schwerbehinderten ab 50 Prozent berechtigt dessen Begleitperson ebenfalls Menschen mit geringem Einkommen können ggf. über die „KulturTafel Bamberg“ Karten beziehen
    • Höhe ermäßigter Eintrittsgelder wird bei jedem Projekt gesondert bekanntgegeben
    • Gruppenermäßigungen werden nicht gewährt
  • Kartenvorverkauf:
    • Beginn und Stellen des Kartenvorverkaufs werden von uns bekannt gegeben
    • privater Weiterverkauf von Eintrittskarten zu höheren Preisen als angegeben ist nicht zulässig
    • wir behalten uns das Recht vor, das Kartenkontingent (auch nach erfolgtem Beginn des VVKs) zu begrenzen
    • postalischer Versand von Eintrittskarten ausschließlich über folgende VVK-Stelle: BVD Kartenservice Bamberg
  • Kartenreservierungen:
    • Reservierungen werden ab erfolgtem Beginn des VVKs angenommen
    • Reservierungen werden ausschließlich vom Verein „Die Künstlerwerkstatt e.V.“ entgegengenommen
    • wir behalten uns das Recht vor, das Reservierungskontingent (auch nach erfolgtem Beginn des VVKs) zu begrenzen
    • reservierte Karten, die nicht bis 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden, gehen zurück in den freien Verkauf
  • Abbruch/Absage/Verschiebung einer Vorstellung:
    • bei Abbruch einer laufenden Vorstellung besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder Rückerstattung des Eintrittsgeldes
    • bei Absage einer Vorstellung können deren Eintrittskarten zurückgegeben oder (finanziell gleichwertig) umgetauscht werden
    • bei Verschiebung einer Vorstellung behalten deren Eintrittskarten ihre Gültigkeit oder können ggf. rückgegeben werden
    • wir behalten uns das Recht vor, Vorstellungen aus gegebenem Anlass (auch kurzfristig) zu verschieben/abzusagen
    • es besteht keine Pflicht unsererseits, etwaige Kosten (beispielsweise für Anreise, Parkgebühren und ähnliches) zu erstatten, die durch Abbruch/Absage/Verschiebung einer Vorstellung zusätzlich zu bereits gezahlten Eintrittsgeldern entstandenen sind
  • Sonderregelungen zu OpenAir-Vorstellungen:
    • Sitzplätze sind bei OpenAir-Vorstellungen nicht oder nur bedingt vor Witterungseinflüssen geschützt
    • kein Abbruch einer laufenden OpenAir-Vorstellung bei leichtem bis mäßigem Regen/Windgang/Temperaturabfall
    • bei voraussichtlich schlechter Witterung wird eine OpenAir-Vorstellung ggf. nach Innen verlagert oder terminlich verschoben
    • wir behalten uns das Recht vor, bei witterungsbedingtem Abbruch einer laufenden OperAir-Vorstellung einen Ersatztermin zu einem Zeitpunkt unserer Wahl zu stellen; bei witterungsbedingtem Abbruch einer laufenden OpenAir-Vorstellung besteht kein Anspruch auf Stellung eines Ersatztermins, wenn das erste Drittel der Spielzeit dargeboten wurde.

Alles Weitere regeln Satzung, Geschäftsordnung, sowie die Gesetzessprechung.
Auf Eintrittskarten abgedruckte Sonderregelungen sind zu beachten.

Stand: August 2014

In allen angeführten Fällen versteht sich der Verein „Die Künstlerwerkstatt e.V.“ als Veranstalter!